Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen§ 1 GeltungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle Verträge zwischen Skyartist Fireworks (nachfolgend
„Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die
Durchführung von Feuerwerken und pyrotechnischen Darbietungen.§ 2 VertragsschlussDer Vertrag kommt durch schriftliche
Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Mündliche
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur
Durchführung des vereinbarten Feuerwerks entsprechend der getroffenen
Absprachen. Dies umfasst:
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
Alle erforderlichen Informationen über den Veranstaltungsort rechtzeitig zu übermittelnDen Zugang zum Veranstaltungsort zu gewährleistenBei Bedarf für ausreichende Stromversorgung zu sorgenDie vereinbarte Vergütung fristgerecht zu zahlen§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich inklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Anzahlung in Höhe von 50% der
Gesamtsumme ist bei Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist
spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Kosten berechnet:
Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: 25% der AuftragssummeBis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50% der AuftragssummeBis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 75% der AuftragssummeWeniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100% der Auftragssumme§ 7 Höhere Gewalt und Wetterbedingungen
Bei ungünstigen Wetterbedingungen (starker
Wind, Regen) oder anderen Umständen höherer Gewalt, die eine sichere
Durchführung des Feuerwerks gefährden, kann der Auftragnehmer die
Veranstaltung absagen oder verschieben. In diesem Fall werden bereits
geleistete Zahlungen zurückerstattet oder auf einen Ersatztermin
übertragen.
§ 8 HaftungDer Auftraggeber haftet nur für Schäden,
die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Die
Haftung ist auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Eine weitergehende
Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 VersicherungDer Auftragnehmer verfügt über eine
ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber wird
empfohlen, eine eigene Veranstalterhaftpflichtversicherung
abzuschließen.
§ 10 GenehmigungenDer Auftragnehmer kümmert sich um alle
erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sollten Genehmigungen
verweigert werden, kann der Vertrag ohne Kostenfolge für beide Parteien
aufgelöst werden.
§ 11 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem
gewollten Zweck am nächsten kommen.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares RechtEs gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist
der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
Stand: Januar 2024
