Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Skyartist Fireworks (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Durchführung von Feuerwerken und pyrotechnischen Darbietungen.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung des vereinbarten Feuerwerks entsprechend der getroffenen Absprachen. Dies umfasst:
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme ist bei Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Kosten berechnet:
Bei ungünstigen Wetterbedingungen (starker Wind, Regen) oder anderen Umständen höherer Gewalt, die eine sichere Durchführung des Feuerwerks gefährden, kann der Auftragnehmer die Veranstaltung absagen oder verschieben. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet oder auf einen Ersatztermin übertragen.
Der Auftraggeber haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Die Haftung ist auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer verfügt über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber wird empfohlen, eine eigene Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Auftragnehmer kümmert sich um alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sollten Genehmigungen verweigert werden, kann der Vertrag ohne Kostenfolge für beide Parteien aufgelöst werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Januar 2024